Unser weiterer Service
Ausgeblendet
Apotheke
Die Tierärztliche Hausapothekenverordnung wurde am 01.03.2018 geändert.
Für die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, insbesondere Arzneimittel mit antibakterieller Wirkung, ist eine vorherige tierärztliche Untersuchung notwendig. Die neuen Regelungen zum Einsatz von Antibiotika bei Tieren sollen dazu beitragen, die Entwicklung von Antibiotikaresistenzen zu vermeiden. Außerdem ist der Tierarzt in bestimmten Fällen verpflichtet, mit einem Antibiogramm die Empfindlichkeit der bakteriellen Erreger zu testen. Desweiteren besteht ein Umwidmungsverbot für bestimmte Antibiotika, die für die Behandlung von Infektionskrankheiten des Menschen von besonderer Bedeutung sind. (Cephalosporine der dritten und vierten Generation und Fluorchinolone). Ausnahmen davon gelten nur, wenn im Einzelfall die notwendige arzneiliche Versorgung der Tiere ernstlich gefährdet ist und müssen dokumentiert werden. Wir versuchen auch weiterhin, die notwendige arzneiliche Versorgung Ihrer Haustiere zu gewährleisten und die zusätzlichen Kosten für Sie so gering wie möglich zu halten.
Apothekenpflichtige Medikamente können jederzeit während der Praxisöffnungszeiten abgeholt werden. Unsere Apotheke verfügt außerdem über eine Vielzahl homöopathischer und pflanzlicher Arzneimittel. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.
Futtermittel
Prophylaxe
Ein wichtiger Baustein zur Gesunderhaltung unserer Haustiere liegt in der richtigen und bedarfsgerechten Fütterung. Sie sollte dem Lebensalter und dem Bedarf angepasst sein (spezielle Welpennahrung, Seniorfutter) und frei von Zusatzstoffen wie Geschmacksverstärkern und Farbstoffen sein. Des Weiteren gibt es artgerechte Leckerchen, die mit gutem Gewissen als Belohnung oder zur Zahnpflege geeignet sind.
Therapie
Im Krankheitsfall (z.B. Diabetes, Leber- und Nierenerkrankungen, Futtermittelallergien) bedarf Ihr Tier einer speziellen medizinischen Diät, um die Krankheit unterstützend zu behandeln und die entsprechenden Organe zu entlasten. Wir halten für Sie die entsprechenden Diäten bereit. Gerne führen wir für Sie auch eine ernährungsphysiologische Beratung durch. Spezielle Leckerchen sind erhältlich, die auch bei verschiedenen Erkrankungen erlaubt sind.
Nahrungsergänzer
Für verschiedene Indikationen gibt es Nahrungsergänzer, die eingesetzt werden, um Organe in ihrer Funktion zu unterstützen. Dazu gehören v.a. Futterzusätze zur Unterstützung der Gelenksfunktion, aber auch zur Leberentgiftung, etc..
Wir beraten Sie gerne, wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Tier am besten unterstützen.
Zubehör
Kleintier-/Heimtierzubehör
Krallenscheren und Krallenschleifer zur Nagelpflege, Furminatoren und Bürsten zur optimalen und schmerzfreien Fellpflege, Milchflaschen zur mutterlosen Aufzucht, etc.
Zahnpflege
Wir haben ein breites Sortiment an Artikeln für die Zahnpflege, beginnend mit Zahnbürsten und schmackhaften enzymatischen Zahnpasten bis hin zu enzymatischen Kaustreifen und Zusätzen für das Futter.
physiologische Hundebetten
Hundebetten aus Kunstleder, die der physiologischen Liegeposition nachempfunden sind und sehr hygienisch und langlebig sind.
Entwurmungstest
Zum Entwurmungstest: hier klicken
Reisetest
Zum Reisetest: hier klicken
Sachkundenachweis für Hunde
Seit dem 18. Dezember 2002 gilt in Nordrhein-Westfalen das Landeshundegesetz. Danach ist zur Haltung von Hunden bestimmter Rassen und großer Hunde der Nachweis der Sachkunde zwingend vorgeschrieben. Als groß gelten alle Hunde, die mindestens 20 kg schwer sind und/oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm erreichen. Der Sachkundenachweis für gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW kann nur beim Amtstierarzt erworben werden.
Bei uns können Sie den Sachkundenachweis nach § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes NRW für große Hunde durchführen. Vereinbaren Sie dafür einfach einen Termin.
Und so funktioniert es:
Es werden acht, nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Bögen mit je fünf Fragen, zum Ausfüllen vorgelegt. Zum Nachweis der Sachkunde müssen 75% der Fragen richtig beantwortet werden, damit wir Ihnen eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Behörde ausstellen können. Falls Fragen auftreten, besprechen wir diese gerne mit Ihnen.
Der Sachkundenachweis kann bei Bedarf jederzeit wiederholt werden.
Die entsprechenden Fragebögen zur Vorbereitung der Sachkundeprüfung sowie einen Lösungsbogen finden Sie hier: